- kommunale Betriebe
- kommunale Betriebe,kommunale Unternehmen, im Gemeindewirtschaftsrecht die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinden und Kreise, die im Unterschied zu den nichtwirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde oder jedenfalls mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sowie die notwendigen Rücklagen erwirtschaften sollen. Nach der Rechtsform unterscheidet man öffentlich-rechtliche kommunale Betriebe (Regiebetriebe, Eigenbetriebe und rechtlich selbstständige Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Sparkassen) sowie privatrechtliche kommunale Betriebe mit eigener Rechtspersönlichkeit und beschränkter Haftung der Kommunen (als AG oder GmbH gegründet), bei alleiniger Trägerschaft der Gemeinde auch kommunale Eigengesellschaften genannt. Während im 19. Jahrhundert die kommunalen Betriebe als rechtlich und haushaltsmäßig unselbstständige Regiebetriebe innerhalb der Verwaltung geführt wurden, sind sie heute überwiegend Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften, v. a. in den Bereichen Versorgung (Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme) und Verkehr (Personennahverkehr, Häfen, Flughäfen). Hinzu kommen die in der Regel von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Zweckverbände. Die verbliebenen Regiebetriebe sind meist reine Hilfsbetriebe (z. B. Reparaturbetriebe, Friedhofsgärtnereien) oder kleine Versorgungsbetriebe. Die Einnahmen der Gemeinden aus den kommunalen Betrieben bilden überwiegend Erwerbseinkünfte; bei öffentlich-rechtlich geregeltem Leistungs- beziehungsweise Nutzungsverhältnis (z. B. Anschluss- oder Benutzungszwang) handelt es sich um Gebühren und Beiträge. (öffentliche Unternehmen)
Universal-Lexikon. 2012.